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I. Geltung

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von ECHTZEIT* durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. 

  2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. der Annahme des Angebots von ECHTZEIT durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Video-/Bildmaterials. 

  3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass ECHTZEIT diese schriftlich anerkennt. 

  4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen durch ECHTZEIT, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden. 

 *ECHTZEIT steht für die Dörfler & Kouchek Zadeh GbR.

II. Auftragsproduktionen/Nachbesserung

  1. Soweit ECHTZEIT Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann von ECHTZEIT anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 10 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die ECHTZEIT nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
    Die Erhöhung wird mit dem Kunden durch ECHTZEIT sobald absehbar abgestimmt. 

  2. ECHTZEIT ist berechtigt, in Absprache mit dem Kunden diesem Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, in Rechnung zu stellen. Soweit die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter erforderlich sein sollte, versichert ECHTZEIT dies mit dem Kunden abzusprechen. 

  3. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch ECHTZEIT ausgewählt.
    Wünsche des Kunden werden durch ECHTZEIT soweit technisch umsetzbar bestmöglich berücksichtigt. 

  4. Sind ECHTZEIT innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen bzw. des Produktes keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
    Der Anspruch auf Nachbesserung setzt voraus, dass der Fehler reproduzierbar oder durch maschinell erzeugte Ausgaben darstellbar ist. Der Vertragspartner hat den Fehler im Zusammenhang mit den ausgelieferten Video-/Bildmaterials unverzüglich schriftlich in nachvollziehbarer Weise zu melden.

III. Überlassenes Video-/Bildmaterial (analog und digital)

  1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Video-/Bildmaterial. 

  2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von ECHTZEIT gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff. 5, 6 Urheberrechtsgesetz handelt. 

  3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind. 

  4. Das überlassene Video-/Bildmaterial bleibt Eigentum von ECHTZEIT, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird. 

  5. Der Kunde hat das Video-/Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu privaten Zwecken weitergeben. 

  6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Video-/Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen. 

IV. Nutzungsrechte

  1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht. ECHTZEIT gestattet den Kunden die erhaltenen Produkte im Internet zu veröffentlichen oder in digitale Datenbanken einzustellen. Der Urheber (www.ECHTZEIT-FILM.de) ist dabei deutlich kenntlich zu machen. Gegebenenfalls ist ECHTZEIT über die Veröffentlichung des Video-/Bildmaterials in Kenntnis zu setzen, um das betroffene Video-/Bildmaterial, mit einem entsprechenden Branding** versehen, zu erhalten. 

  2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilig vereinbarte Honorar. 

  3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck, in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Bei Brautpaaren beinhaltet dieses Recht auch den Versand des Produktes an alle bei der Hochzeit anwesenden Hochzeitsgäste, sowie Verwandte/Freunde. Im Zweifelsfall ist der Nutzungszweck maßgeblich, für den das Video-/Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist. 

  4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung bedarf wegen möglichen Honorarverpflichtungen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung durch ECHTZEIT. Das gilt insbesondere für: 

  • eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,

  • die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetoptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials gem. Ziff. III 5. AGB dient, 

  • jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven,

  • die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind. 

 

5.Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch ECHTZEIT und nur bei Kennzeichnung mit [ORIGINAL von www.ECHTZEIT-FILM.de] gestattet. Auch darf das Video-/Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt gefilmt/fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.

6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, wenn Kunde eine juristische Person ist auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Video-/Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des von ECHTZEIT vorgegebenen Urhebervermerks (www.ECHTZEIT-FILM.de) in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.

7. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche von ECHTZEIT aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis. 

8. Insbesondere wird ECHTZEIT das ausschließliche, zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkte, übertragbare Recht eingeräumt, das Video und/oder seine Inhalte und Bestandteile zu Zwecken der Werbung bzw. Eigenwerbung, der Präsentation, als Referenz, im Rahmen von Wettbewerben, im Rahmen redaktioneller Tätigkeiten oder zu ähnlichen Zwecken zu bearbeiten, zu übersetzen, zu ergänzen und zu kürzen, zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu veröffentlichen und öffentlich zugänglich zu machen, zu senden, vorzuführen, in weiteren Produktionen zu verwerten, inhaltlich darzustellen, zu beschreiben und zu analysieren, auf andere Medien oder Medienträger zu übertragen oder in andere Medien umzuwandeln - unbeschadet der dem Vertragspartner durch ECHTZEIT vertraglich eingeräumten Nutzungsrechte.

** Unter Branding versteht man die Maßnahme, bei der das betroffene Material mit dem Logo des Urhebers/Beauftragten (hier: ECHTZEIT) gekennzeichnet  wird.

V. Haftung/Genehmigung (u. a. Drohne)

  1. ECHTZEIT übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das video-/fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.

  2. Für die Einholung gegebenenfalls erforderlicher Genehmigungen im Zusammenhang mit der Nutzung einer gegebenenfalls gebuchten Drohne und deren Aufnahmen ist der Kunde zuständig. ECHTZEIT versichert einen dahingehenden Hinweis zu erteilen und gegebenenfalls erforderlichen Mitwirkungshandlungen nachzukommen. Bei Fehlen einer erforderlichen Genehmigung, oder bei Untersagung des Einsatzes der Drohne mangels geforderter Genehmigung und können aus diesem Grund keine Luftaufnahmen zur Verfügung gestellt werden, sind die vereinbarten Vergütungen/Aufpreise für den Einsatz der Drohne durch den Kunden weiterhin zu tragen. Der Einsatz wird vereinbarungsgemäß in Rechnung gestellt.

  3. Der Kunde stimmt hiermit zu, dass der Einsatz der Drohne nur unter entsprechenden Wetterbedingungen möglich ist. Sollten Regen, starke Winde (welche eine sichere Steuerung verhindern), oder generell Unwetter/höhere Gewalt den Einsatz der Drohne verhindern, und können aus diesem Grund keine Luftaufnahmen zur Verfügung gestellt werden, ist die Vergütung für den Einsatz der Drohne auf die Verfügungstellung zu begrenzen. Dies beträgt grundsätzlich 50% des vereinbarten Aufpreises.

  4. ECHTZEIT filmt und arbeitet grundsätzlich mit der höchstmöglichen/vertraglich vereinbarten Qualität. Das Endergebnis des Film-/Bildmaterials ist allerdings abhängig von den örtlichen Gegebenheiten, dass heisst der vom Auftraggeber vorgegebenen Lokationen/Räumlichkeiten/Säle etc.. Realisierte Film-/Bildaufnahmen von ECHTZEIT, welche aufgrund von unzureichender Beleuchtung oder anderer unzureichender Gegebenheiten vor Ort qualitativ eingeschränkt sind, sind von der Haftung ausgeschlossen.

  5. Eventuell zustehende Schadenersatzansprüche sind nicht auf Dritte übertragbar. Dies liegt in der Personenbezogenheit des Auftrags begründet.

  6. ECHTZEIT haftet nicht bei technischen Störungen der Kameraausrüstung. Schadensersatz durch technische Probleme wird einzig nach eigenem Ermessen von ECHTZEIT und nur im Rahmen von Wertminderungen geleistet.

  7. Wird die Auftragsumsetzung aufgrund nicht vorher zusehender außergewöhnlicher und nachweisbarer Umstände (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsstörungen) unmöglich, ist ECHTZEIT von der Verpflichtung zu Erfüllung des Vertrages und von Schadensersatz befreit. ECHTZEIT versichert in einem solchen Fall jegliche Bemühung anzustreben, um im Rahmen des eigenen Netzwerks Ersatz zu organisieren. Eine Garantie wird nicht übernommen. 

  8. Die Haftung von ECHTZEIT ist auf nachweislich grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.

  9. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bild-/Videomaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich. 

 

VI. Honorare

  1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Dieses richtet sich nach dem jeweils gewählten Paket. Diese sind auf der Webseite www.ECHTZEIT-FILM.de/Pakete ersichtlich. Über die Paketpreise hinausgehende Aufpreise werden vereinbarungsgemäß auf der Rechnung ausgewiesen.

  2. Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff. IV. 3 abgegolten. 

  3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen wie z.B. Reisekosten, erforderliche Spesen etc. sind im Honorar bereits mitinbegriffen. 

  4. Zur Abdeckung der erforderlichen Auslagen ist mit Abschluss des Vertrages/Annahme des Angebots die Hälfte (50 %) des vereinbarten Gesamthonorars, wie in der Rechnung ausgewiesen, zur Zahlung fällig. Das entsprechende Geschäftskonto ist den jeweiligen Rechnungen zu entnehmen. Der Resthonoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahmen/des Videos fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig.

  5. Das Honorar gemäß VI. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Video-/Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens EURO 500,00 pro Film an. 

  6. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen. 

 

VII. Geheimhaltung

  1. Die Vertragspartner verpflichten sich, sämtliche ihnen im Rahmen der Geschäftsverbindung zugänglich werdenden Informationen und Daten, die als vertraulich bezeichnet oder aufgrund sonstiger Umstände als vertraulich, insbesondere als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse, erkennbar sind, unbefristet geheim zu halten und – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten – weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Mitarbeiter sowie eingeschaltete Dritte sind in diesem Sinne zu verpflichten.

  2. Darüber hinaus sichert der Vertragspartner Vertraulichkeit über den Inhalt des jeweiligen Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

 

VIII. Rücktritt/Kündigung

  1. Bei Vertragsrücktritt und Kündigung trägt der Auftraggeber die Kosten für den Verdienstausfall. Hierzu wird die geleistete Anzahlung herangezogen und verbleibt zu diesem Zweck bei ECHTZEIT. 

  2. Eine zusätzliche Zahlungspflicht ist nach folgender Staffelung fällig:

  • Rücktritt bis 6 Monate vor Leistungsbeginn: 20%   (des noch ausstehenden Restbetrages)

  • Rücktritt bis 5 Monate vor Leistungsbeginn: 35%   (des noch ausstehenden Restbetrages)

  • Rücktritt bis 4 Monate vor Leistungsbeginn: 50%   (des noch ausstehenden Restbetrages)

  • Rücktritt bis 3 Monate vor Leistungsbeginn: 65%   (des noch ausstehenden Restbetrages)

  • Rücktritt bis 2 Monate vor Leistungsbeginn: 80%   (des noch ausstehenden Restbetrages)

  • Rücktritt bis 1 Monat vor Leistungsbeginn  : 100% (des noch ausstehenden Restbetrages)

  1. Der Grund zur außerordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien bleibt hiervon unberührt. Dieses Recht steht ECHTZEIT insbesondere dann zu, wenn das vereinbarte Honorar zum Fälligkeitszeitpunkt vom Kunden nicht gezahlt wird und trotz Aufforderung Leistungen im Rahmen der vertraglichen Abrede nicht beglichen wurden. 

 

IX. Vertragsstrafe, Schadensersatz

  1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung von ECHTZEIT erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche. 

  2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 30% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen. 

 

X. Schlussbestimmungen/Allgemeines

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland. 

  2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 

  3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt. 

  4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist der Sitz von ECHTZEIT in Gießen.

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